Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Luzern und der Gemeindeordnung erstellt der Gemeinderat zur langfristigen Planung mit einem Planungshorizont von ca. 10-15 Jahren eine Gemeindestrategie. Diese hat er bis spätestens zwei Jahre nach Beginn der jeweiligen Legislatur den Stimmberechtigten zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Die Gemeindestrategie wird einmal pro Legislatur (alle vier Jahre) vom Gemeinderat bzgl. Aktualität überarbeitet.
Auf Basis der Gemeindestrategie hat der Gemeinderat für den Zeitraum 2024-2028 ein Legislaturprogramm erarbeitet. Das Legislaturprogramm benennt Legislaturziele, welche dazu dienen, die in der Gemeindestrategie gesetzten Ziele zu erreichen. Dem Legislaturprogramm kommt dabei die Aufgabe zu, die mittelfristige Planung (4 Jahre) abzudecken.
Über die Planungsaussichten sowie die Zielerreichung informiert der Gemeinderat jeweils in den entsprechenden Aufgabenbereichen im Rahmen der Politischen Planung sowie der Politischen Kontrolle und Steuerung z.Hd. der Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung. Somit legt das Legislaturprogramm den Grundstein für den Aufgaben- und Finanzplan, das Budget sowie die betrieblichen Planungsinstrumente und Projekte. Die Eingliederung in das Controlling-System der Gemeinde wird damit gewährleistet.