Haupinhalt

 

Der Regierungsrat legt gemäss § 7 FHGG die für die Gemeinden massgeblichen Finanzkennzahlen fest und definiert die Bandbreiten, innerhalb deren eine gesunde Entwicklung des Finanzhaushalts sichergestellt wird. Mit der Umstellung auf HRM 2 wurde das Finanzvermögen neu bewertet und das Verwaltungsvermögen aufgewertet. Die Kennzahlen für die Jahre 2015 bis 2018 beinhalten weder die Neubewertung des Finanzvermögens noch die Aufwertung des Verwaltungsvermögens.

  2019 2020 2021 2022 2023
Selbstfinanzierungsgrad 1) 35.3 % 287.3 % 192.6 %

 112.9 %

65.3 %
Selbstfinanzierungsgrad ∅ 5 Jahre 49.1 % 43.0 % 34.9 % 42.0 % 82.1 %
Selbstfinanzierungsanteil 1) 7.6 % 6.1 % 7.7 % 6.7 % 7.8 %
Zinsbelastungsanteil -0.2 % -0.2 % -0.1 % -0.1 % 0.0 %
Kapitaldienstanteil 6.7 % 6.8 % 6.9 % 7.2 % 6.3 %
Nettoverschuldungsquotient -5.3 % -12.4 % -19.1 % 20.9 % -11.7 %
Nettoschuld pro Einwohner -176.00 -424.00 -613.00  -650.00 -415.00
Nettoschuld pro Einwohner ohne Spezialfinanzierung 1'954.00 1'593.00 621.00 597.00 878.00
Bruttoverschuldungsanteil 152.0 % 102.7 % 91.8 % 58.2 % 57.3 %
Steuerkraft pro Einwohner 1'605.00 1'644.00 1'726.00  1'796.00 2'005.00

1) Kein Grenzwert bei Selbstfinanzierungsgrad und Selbstfinanzierungsanteil vorgegeben, wenn die Nettoschuld pro Einwohner in keinem Jahr über dem Kantonsdurchschnitt liegt.

 

Selbstfinanzierungsgrad

Zeigt den Anteil der Nettoinvestitionen, welche die Gemeinde aus eigenen Mitteln finanzieren kann..Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 Prozent führt zu einer Neuverschuldung. Der Selbstfinanzierungsgrad sollte im Durchschnitt über 5 Jahre mindestens 80 Prozent erreichen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Selbstfinanzierungsanteil

Zeigt den Anteil des Ertrages, welcher die Gemeinde zur Finanzierung der Investitionen aufwenden kann.
Der Selbstfinanzierungsanteil sollte sich auf mindestens 10 Prozent belaufen, wenn die Nettoschuld pro Einwohner mehr als das kantonale Mittel beträgt.

Zinsbelastungsanteil

Zeigt den Anteil der Erträge, welcher durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum.
Der Zinsbelastungsanteil sollte 4 Prozent nicht übersteigen.

Kapitaldienstanteil

Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der Gesamtertrag durch den Zinsendienst
und die Abschreibungen (=Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil
weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin.
Der Kapitaldienstanteil sollte 15 Prozent nicht übersteigen.

Nettoverschuldungsquotient

Zeigt den Anteil der Fiskalerträge, welcher (inkl. Ressourcenausgleich und horizontale
Abschöpfung) erforderlich wäre, um die Nettoschuld abzutragen.
Der Nettoverschuldungsquotient sollte 150 Prozent nicht übersteigen.

Nettoschuld pro Einwohner

Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung nach Abzug des Finanzvermögens.
Die Nettoschuld sollte maximal das Zweifache kantonale Mittel nicht übersteigen.

Nettoschuld pro Einwohner ohne Spezialfinanzierung

Zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung des steuerfinanzierten Finanzhaushalts, also ohne Spezialfinanzierungen und nach Abzug des Finanzvermögens.
Die Nettoschuld sollte das Zweifache des kantonalen Mittels nicht übersteigen.

Bruttoverschuldungsanteil

Zeigt die Bruttoschulden in Prozent des Laufenden Ertrags.
Der Bruttoverschuldungsanteil sollte 200 Prozent nicht übersteigen.

Steuer pro Einwohner Steuer pro Einwohner