Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Kanzleidienste Rothenburg, kanzleidienste@rothenburg.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr

Urnenstandort

Urnenbüro Gemeindehaus, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg

Voraussetzungen

Stimmfähig sind Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind. Von der Stimmfähigkeit ist nur ausgeschlossen, wer wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Benützen Sie die Ihnen zugestellten offiziellen Stimm- und Wahlzettel. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das grüne Kuvert mit der Aufschrift "Amtliches Stimm- und Wahlkuvert" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie persönlich den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem verschlossenen grünen Stimmkuvert in das graue Antwortkuvert, so dass im Fenster die vorgedruckte Anschrift der Gemeinde Rothenburg erscheint.
  4. Das Antwortkuvert können Sie auf folgende Arten der Gemeinde Rothenburg zukommen lassen:
  • rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben. Das Kuvert muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstag bei der Gemeinde Rothenburg eintreffen (B-Post Aufgabe bis spätestens Dienstag vor dem Wahl-/Abstimmungstag).
  • Abgabe am Empfangsschalter der Gemeinde während den Öffnungszeiten.
  • Einwurf im Briefkasten der Gemeinde, Stationsstrasse 4 (letzte Leerung des Briefkastens am Abstimmungstag um 10.00 Uhr - Urnenschluss).
  • Abgabe am Abstimmungstag im Urnenbüro (geöffnet von 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr).

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimmkuvert eingesandt wurde,
  • die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht von der stimmberechtigten Person unterschrieben ist,
  • der Stimmrechtsausweis im grünen amtlichen Stimm- und Wahlkuvert ist anstatt im grauen Antwortkuvert,
  • die Stimm- bzw. Wahlzettel nicht im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert eingelegt sind,
  • für die gleiche Abstimmungsvorlage oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimm- und Wahlkuvert sind,
  • das amtliche Stimmkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben,
  • das amtliche Stimm- und Wahlkuvert verspätet eingegangen ist.

Bitte beachten Sie vor der Stimmabgabe, die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis, auf dem grünen Stimm- und Wahlkuvert sowie auf dem grauen Antwortkuvert.

Falls Sie nach dem Erhalt des Abstimmungsmaterials feststellen, dass Unterlagen fehlen oder beschädigt sind, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kanzleidienste. Sie werden anschliessend mit neuem Material bedient.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:


Abstimmungen und Wahlen