
Wochenaufenthalt / Interimsausweis Verlängerung
Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung des Ausweises nur beantragt werden kann, wenn Sie am gleichen Aufenthaltsort bleiben. Bei einem Wechsel der Aufenthaltsgemeinde muss das Formular "Wochenaufenthalt / Interimsausweis Neuausstellung" ausgefüllt werden.
Die Verlängerung des Intrimsausweises kostet Fr. 12.00 ohne Versandkosten.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzleidienste | 041 288 81 11 | kanzleidienste@rothenburg.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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