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Wann, wie und wo melden Sie sich zur Arbeitsvermittlung an?

Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig über https://www.job-room.ch/aavExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an.

Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Datum Ihrer Anmeldung.

Zum ersten Gespräch im RAV nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • Amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein)
  • Ausländerausweis
  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag vom letzten Arbeitgeber
  • aktueller Lebenslauf

Ihre Vorteile

Informieren Sie sich bereits vorgängig unter www.arbeit.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche. Wir weisen Sie zudem auf das E-Learning hin. Dieses informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten: https://wira-elearning.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen von Unterlagen benötigen, helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Gesellschaft und Soziales der Gemeinde Rothenburg gerne weiter.
(Tel. 041 288 81 41, soziales@rothenburg.ch)

 

Kontakt

RAV Kriens
Langsägestrasse 13
6010 Kriens
Tel. 041 209 10 90
Website RAV KExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.riensExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.