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Für die Aufnahme von Kindern in Familienpflege (z. B. Tagesfamilien oder Pflegefamilien) sowie für den Betrieb von Kinderkrippen, Horten und grösseren Spielgruppen ist eine Bewilligung erforderlich. Zuständig ist jeweils die Gemeinde am Wohnsitz der Pflegeeltern bzw. am Standort der Einrichtung.

Wer Kinder gemäss Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern aufnimmt, ist meldepflichtig.

Bei Fragen oder zur Meldung einer Betreuungssituation wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Rothenburg/Rain.