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Anordnung Gemeindeabstimmung Sonderkredit Sanierung Chärnshalle

3. Juli 2026
Die Chärnshalle soll im Sommer 2027 saniert werden. Teile der Gebäudehülle und die technischen Anlagen haben nach 40 Jah­ren ihr Lebensende erreicht. Durch die Sanierung wird das Ge­bäude energetisch aufgewertet und für weitere Generationen instandgehalten.

Die Chärnshalle hat für das Vereins- und Dorfleben eine wichtige Bedeutung. Damit die Chärnshalle auch zukünftigen Generati­onen zur Verfügung steht, ist eine grössere Sanierung erforderlich.

Seit dem Bau der Chärnshalle im Jahr 1987 wurden verschiedene Normen und Vor­schriften erlassen oder verschärft. Die Sa­nierung berücksichtigt deshalb neue Sicher­heits-, Brandschutz- und Hygienevorschriften sowie die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Durch die Sanierung wird auch der Energieverbrauch optimiert und die technischen Anlagen modernisiert.

Mit der Chärnshallensanierung soll auch der Jugendraum zeitgemäss aufgewertet werden. Durch ei­nen Um- und Anbau kann dieser der gesell­schaftlichen Veränderung Rechnung tragen und vielseitiger genutzt werden. Die Orga­nisation der Jugendarbeit kann dadurch zu­dem optimiert werden.

Für die Umsetzung ist ein Sonderkredit er­forderlich, welcher den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 27. Septem­ber 2026 vorgelegt wird. Dazu hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2026 untenstehende Anordnung verabschiedet.

An der Orientierungsversammlung vom Montag, 14. September 2026, 19.30 Uhr, Chärnshalle, informiert der Gemeinderat ausführlich über das Projekt und beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

Ende August wird ein Flyer mit den wichtigsten Informationen zur Gemeindeabstimmung und Orientierungsversammlung in alle Haushaltungen zugestellt. Der Versand der Abstimmungsbotschaft mit den weiteren Abstimmungsunterlagen erfolgt bis am 4. September 2026. Die Unterlagen können jedoch bereits ab 25. August 2026 heruntergeladen werden.

Foto Chärnshalle
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