Die Chärnshalle hat für das Vereins- und Dorfleben eine wichtige Bedeutung. Damit die Chärnshalle auch zukünftigen Generationen zur Verfügung steht, ist eine grössere Sanierung erforderlich.
Seit dem Bau der Chärnshalle im Jahr 1987 wurden verschiedene Normen und Vorschriften erlassen oder verschärft. Die Sanierung berücksichtigt deshalb neue Sicherheits-, Brandschutz- und Hygienevorschriften sowie die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Durch die Sanierung wird auch der Energieverbrauch optimiert und die technischen Anlagen modernisiert.
Mit der Chärnshallensanierung soll auch der Jugendraum zeitgemäss aufgewertet werden. Durch einen Um- und Anbau kann dieser der gesellschaftlichen Veränderung Rechnung tragen und vielseitiger genutzt werden. Die Organisation der Jugendarbeit kann dadurch zudem optimiert werden.
Für die Umsetzung ist ein Sonderkredit erforderlich, welcher den Stimmberechtigten an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 vorgelegt wird. Dazu hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2026 untenstehende Anordnung verabschiedet.
An der Orientierungsversammlung vom Montag, 14. September 2026, 19.30 Uhr, Chärnshalle, informiert der Gemeinderat ausführlich über das Projekt und beantwortet gerne Ihre Fragen. Sie sind herzlich dazu eingeladen.
Ende August wird ein Flyer mit den wichtigsten Informationen zur Gemeindeabstimmung und Orientierungsversammlung in alle Haushaltungen zugestellt. Der Versand der Abstimmungsbotschaft mit den weiteren Abstimmungsunterlagen erfolgt bis am 4. September 2026. Die Unterlagen können jedoch bereits ab 25. August 2026 heruntergeladen werden.