Die obenstehenden Zahlen entsprechen den jeweiligen Steuereinheiten.
Alle oben erwähnten Steuerfüsse sind definitiv.
In der Wegleitung der Steuererklärung finden Sie auf den hintersten Seiten die Einkommens- und Vermögenstarife für Alleinstehende und Familien. Vergleichen Sie nun Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen mit der Tabelle (siehe Berechnungsbeispiel).
Die Einheiten von Einwohnergemeinde, Staat und der entsprechenden Kirchgemeinde sind zu addieren und mit dem Ansatz für eine Einheit gemäss kantonalem Steuertarif (Einkommen und Vermögen) zu multiplizieren.
Wir verweisen Sie diesbezüglich auf die Homepage der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern (www.steuern.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.), worauf Sie als Dienstleistung einen "Steuerkalkulator" finden.
Feuerwehrpflicht / Ersatzabgabe
Feuerwehrpflicht
Männer und Frauen sind an ihrem Wohnort feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 50. Altersjahr.
Feuerwehrersatzabgabe
Feuerwehrpflichtige, die nicht Feuerwehrdienst leisten, haben in der Wohnsitzgemeinde eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe zu entrichten. Sie beträgt 3 ‰ des steuerbaren Einkommens, maximal 500 Franken, unabhängig vom Einkommen jedoch mindestens 50 Franken.