Mieterwechsel
Gemäss Registerharmonisierung sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) zu führen und diese Identifikatoren den Mieterinnen und Mietern in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen (vgl. § 12 Abs. 1 und 2 Registergesetz, SRL Nr. 25).
Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde (vgl. § 2a Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt, SRL Nr. 5).
Eine weitere Möglichkeit zur Meldung eines Mieterwechsels dient das Online-Portal zur Drittmeldepflicht: www.drittmeldung.ch. Sie gelangen zur diesem Dienst durch den vorherigen Link und können direkt den Zu- und Wegzug der Mieter erfassen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienst | 041 288 81 11 | kanzleidienste@rothenburg.ch |
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