Erleichterte Einbürgerung
Für Personen, welche mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, ist das Verfahren der erleichterten Einbürgerung vorgesehen. Das Verfahren für die vereinfachte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) durchgeführt.
Das entsprechende Gesuchsformular erhalten Sie direkt bei uns auf der Gemeindeverwaltung. Für detailliertere Informationen zur vereinfachten Einbürgerung empfehlen wir Ihnen, die Webseiten des SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu besuchen. Dort finden Sie umfassende Informationen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und den benötigten Dokumenten.
Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzungen
- Aufenthalt seit zehn Jahren in der Schweiz. Die Aufenthaltsdauer zwischen dem achten und achtzehnten Lebensjahr wird doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat mindestens sechs Jahre zu betragen.
- Aufenthaltsdauer in Rothenburg: drei der letzten fünf Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mind. einem Jahr ununterbrochen.
- Niederlassungsbewilligung C
- Deutschkenntnisse: mündliche Sprachkompetenz auf Niveau B1 und schriftliche Sprachkompetenz auf Niveau A2 nachgewiesen
- Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Schweiz (keinen Eintrag im Straf- oder Betreibungsregister)
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder Erwerb von Bildung
- Förderung der Integration von Familienmitgliedern
- Vertrautsein mit örtlichen Lebensverhältnissen
Einzureichende Unterlagen
Alle Details zur Gesuchseinreichung und weitere Informationen sind dem untenstehenden Merkblatt zu entnehmen.