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Einführung einheitlicher Betreuungsgutscheine

17. Juli 2026

Seit 1. Januar 2026 ist das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) in Kraft. Damit werden im Kanton Luzern einheitliche Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung eingeführt. Eltern, die berufstätig, auf Stellensuche oder in Ausbildung sind, können ab 3. August 2026 Betreuungsgutscheine über den Onlineschalter my.lu.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Luzern beantragen.

Eltern reichen ihr Gesuch digital ein. Dazu müssen Personalien, Steuerdaten und Beschäftigungsgrad der erziehungsberechtigten Person oder Personen sowie die Personalien und der Betreuungsumfang des Kindes angegeben werden. Vollständige und korrekte Angaben tragen dazu bei, dass das Gesuch effizient bearbeitet und der Anspruch rasch geprüft werden kann.

Die Gemeinde prüft nach der Einreichung des Gesuchs die Angaben und ermittelt das massgebende Einkommen der Eltern. Gestützt auf diese Angaben berechnet die Gemeinde den Anspruch und die Höhe der Betreuungsgutscheine. Anschliessend werden die Eltern über den Entscheid informiert.

Die Betreuungsgutscheine können für Kinder beantragt werden, die in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesfamilie betreut werden, sofern diese einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist. Die Höhe der Gutscheine richtet sich nach der Höhe des Einkommens und Arbeitspensums der Eltern. Bei einem massgebenden Einkommen von über 120'000 Franken pro Jahr entfällt der Anspruch auf Betreuungsgutscheine.

Bei Fragen können Sie sich an die Gemeinde Rothenburg, Abteilung Gesellschaft und Soziales, wenden. Weiterführende Informationen zum neuen System und zur Einreichung eines Gesuchs stellt die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) auf ihrer WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.