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26. März 2026

Während der Brut- und Setzzeit besteht für trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege grosse Gefahr. Deshalb gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Streunende Hunde können enormen Stress und tödliche Gefahr für Jungtiere darstellen. Werden Wildtiere aufgescheucht, wird die Versorgung ihres Nachwuchses oft vernachlässigt. Folgen davon sind erkaltete oder zerstörte Gelege von bodenbrütenden Vögeln und verlassene Jungsäuger, was meistens den sicheren Tod für die Tiere bedeutet.

Leinenpflicht für Hunde wird kontrolliert
Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen haben in den vergangenen Jahren viel Aufklärungsarbeit geleistet, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.

Ganzjährig gilt die Leinenpflicht für Hunde in allen Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, im öffentlichen Verkehr, in Wirtschaften, Läden und an verkehrsreichen Strassen. Hier finden Sie weiterführende InformationenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. . 

Hund
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