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Steuern 2026: Das ändert sich

18. November 2025

Zahlungstermin Steuern 2025
Die provisorischen Staats- und Gemeindesteuern 2025 werden am 31. Dezember 2025 zur Zahlung fällig.

In diesen Tagen werden die Verfallsanzeigen (Kontoauszüge) 2025 zugestellt. Die Verfallsanzeigen werden erst ab einem Ausstand von über Fr. 1'000.00 aufbereitet und dienen dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und einen aktuellen Einzahlungsschein zuzustellen. Die Verfallsanzeige gilt nicht als Mahnung.

Bei Zahlungsschwierigkeiten können bei der Abteilung Steuern Zahlungsabkommen beantragt werden.

Zinssätze 2026
Die Zinssätze wurden für das Jahr 2026 vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:                      

Positiver- und negativer Ausgleichszins: 0.00 % (bisher 0.75 %)
Verzugszins: 4.00 % (bisher 4.50 %)

Einzahlungsschein 2026
Einzahlungsscheine für die Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2026 können bei der Abteilung Steuern telefonisch, per Mail oder über unsere Homepage bestellt werden. Mit der Steuererklärung 2025 (Versand Februar 2026) wird zudem automatisch ein Blanko-Einzahlungsschein für die Staats- und Gemeindesteuern 2026 zugestellt. Wir bitten Sie, laufende Daueraufträge auf die neue Referenznummer anzupassen, damit die Vorauszahlungen im korrekten Steuerjahr verbucht werden.

Steuern
Stationsstrasse 4
6023 Rothenburg

Telefon:       041 288 81 31
E-Mail:         steuern@rothenburg.ch