Informationen

Datum
22. September 2002
Lokalität
Urnenbüro Gemeindehaus, Flecken 36, 6023 Rothenburg
Kontakt
Philipp Rölli, Gemeindeschreiber
Beschreibung
Am 22. September 2002 können wir über zwei Eidgenössische sowie drei Kantonale Vorlagen abstimmen.

Bund:
  • Goldinitiative / Gold für AHV, Kantone und Stiftung
  • Elektrizitätsmarktgesetz (EMG)

Kanton:
  • Volksinitiative "für eine effiziente Regierung und schlanke Verwaltung"
  • Änderung der Staatsverfassung über das Verfahren zur Wahl des Regierungsrates
  • Externe Vergab der Sterilgutaufbereitung für das Kantonsspital Luzern und das Kantonale Spital Sursse-Wolhusen

Eidgenössische Vorlagen

Elektrizitätsmarktgesetz

Angenommen
Beschreibung
In den europäischen Ländern werden die Elektrizitätsmärkte geöffnet: Konsumentinnen und Konsumenten beziehen ihren Strom nicht mehr von Monopolen, sondern können zwischen konkurrierenden Lieferanten das günstigste Angebot wählen. Von diesen neuen europäischen Spielregeln profitieren bereits die grossen schweizerischen Unternehmen, nicht aber Gewerbe und Haushalte. Das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) und die dazu gehörende Verordnung tragen dieser Entwicklung Rechnung. Sie sorgen für einen kontrollierten Markt, der auch den Kleinkonsumenten nützt und Missbräuche verhindert. Sie garantieren eine sichere Versorgung und faire Preise, schützen die Randregionen und fördern einheimische, erneuerbare Energien.

(Zitiert aus der Informationsbroschüre des Bundes)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,54 %
1'203
Nein-Stimmen 41,46 %
852
Stimmbeteiligung
48.6
Ebene
Bund
Art
-

Goldinitiative / Gold für AHV, Kantone und Stiftung

Angenommen
Beschreibung
Die Schweizerische Nationalbank hat Goldreserven, die sie für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr braucht und die deshalb für einen anderen Zweck verwendet werden können. Wir stimmen darüber ab, wie dieses Vermögen verwendet werden soll:

  • Die Goldinitiative schlägt vor, die überschüssigen Währungsreserven oder deren Erträge inskünftig dem AHV-Ausgleichsfonds zu übertragen. Die Einzelheiten regelt das Gesetz.

  • Der Vorschlag von Bundesrat und Parlament (Gegenentwurf) sieht vor, das Vermögen aus den überschüssigen 1300 Tonnen Gold während 30 Jahren in seinem Wert zu erhalten. Nur die Zinsen sollen verteilt werden, und zwar je zu einem Drittel an die AHV, die Kantone und Stiftung Solidarität Schweiz.

(Zitiert aus der Informationsbroschüre des Bundes)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 41,28 %
861
Nein-Stimmen 58,72 %
1'225
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 50,32 %
1'035
Nein-Stimmen 49,68 %
1'022

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 44,58 %
900
Gegenvorschlag 55,42 %
1'119
Stimmbeteiligung
48.6
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Externe Vergabe der Sterilgutaufbereitung für das Kantonsspital Luzern und das Kantonale Spital Sursee-Wolhusen

Angenommen
Beschreibung
Der Grosse Rat hat am 23 April 2002 mit 81 gegen 15 Stimmen beschlossen, die Sterilisationsabteilungen des Kantonsspitals Luzern und den Kantonalen Spitals Sursee-Wolhusen künftig nicht mehr selber zu betreiben, sondern mit einem privaten Anbieter zusammmenzuarbeiten. Er hat dafür einen Kredit von 14,4 Millionen Franken bewilligt. Dieser setzt sich aus 1,95 Millionen Franken für eigene Investitionen und 12,45 Millionen Franken für Aufwendungen des privaten Betreibers und Entgelte an ihn zusammen.

(Teilabschrift aus den Abstimmungsunterlagen des Kantons)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,75 %
1'158
Nein-Stimmen 41,25 %
813
Stimmbeteiligung
48.6
Ebene
Kanton
Art
-

Volksinitiative "für eine effiziente Regierung und schlanke Verwaltung"

Angenommen
Beschreibung
Die Inititative verlangt eine Reduktion der Zahl der Regierungsmitglieder von 7 auf 5, verbunden mit dem Ziel einer entsprechenden Reduktion der Departemente von 7 auf 5. Die Initiantin verspricht sich von einer Verkleinerung des Regierungsrates eine kompaktere, entscheidungsfreudigere Führung des Kantons. Durch den Wegfall von zwei Departementen mit ihren Leitungsstäben sollen zudem Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Reduktion der Zahl der Regierungsmitglieder von 7 auf 5 würde bereits für die nächsten Gesamterneuerungswahlen im Frühjahr 2003 wirksam.

(Teilabschrift aus den Abstimmungsunterlagen des Kantons)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,91 %
1'091
Nein-Stimmen 47,09 %
971
Stimmbeteiligung
48.6
Ebene
Kanton
Art
-

Änderung der Staatsverfassung über das Verfahren zur Wahl des Regierungsrates

Angenommen
Beschreibung
Der Grosse Rat hat am 27. Mai dieses Jahres beschlossen, dass der Regierungsrat künftig im Proporzverfahren zu wählen ist, und zwar auf dieselbe Art wie der Nationalrat und der Grosse Rat jeweils gewählt werden. Das Proporzverfahren (Verhältniswahlverfahren) soll das bis heute angewendete Majorzwahlverfahren (Mehrheitswahlverfahren) ersetzen. Es soll bereits für die Gesamterneuerungswahlen im Frühjahr 2003 angewendet werden. Die Verfassungsänderung unterliegt der Volksabstimmung.

(Teilabschrift aus den Abstimmungsunterlagen des Kantons)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,76 %
1'006
Nein-Stimmen 49,24 %
976
Stimmbeteiligung
48.6
Ebene
Kanton
Art
-