Die Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug des Kantons Luzern wird in Rothenburg ab dem 21. Oktober 2024 die privaten Schutzräume auf ihre technische Betriebsbereitschaft kontrollieren. Die betroffenen Grundeigentümer werden mindestens einen Monat vorher schriftlich durch den Kanton Luzern informiert. Die Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) ist ein gesetzlicher Auftrag des Bundes und wird alle 10 Jahre durchgeführt.
Der Kontrolleur wird sich ausweisen. Er überprüft bei der Kontrolle, ob unzulässige bauliche Veränderungen vorgenommen wurden und ob die technischen Einrichtungen (z.B. die Belüftungsanlage) veraltet oder einsatzfähig sind. Die Prüfung wird protokolliert. Besteht Erneuerungs- oder Sanierungsbedarf, ist dieser innerhalb von 6 Monaten durch den Eigentümer umzusetzen. Die Kosten für altersbedingte Unterhaltsarbeiten können anschliessend zurückgefordert werden.
Weitere Informationen finden sie unter www.zivilschutz.lu.ch