Ladenöffnungszeiten


Gestützt auf § 4a des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes des Kantons Luzern vom 23. November 1987 (RLG) hat der Gemeinderat mit der Kompetenzordnung vom 13. Dezember 2007 den Vollzug von § 9 und § 15 des RLG an das Ressort Zentrale Dienste übertragen.

Die Ladenöffnungszeiten finden Sie im Online-Schalter oder bei den Online-Diensten beim Ressort Zentrale Dienste.

Ansprechsperson:  Noemi Meier, Sachbearbeiterin Ressort Zentrale Dienste

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