Gemeindeversammlung
Ort
Chärnshalle Rothenburg6023 Rothenburg
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Rothenburg begründet und gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.