Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen in Rothenburg und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse.

Wir beraten und informieren Sie gerne über:

  • Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
  • Hilflosenentschädigungen
  • Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
  • Flexibles Rentenalter
  • Splitting bei Scheidung
  • Betreuungsgutschriften
  • Erziehungsgutschriften
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
  • Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
  • Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)

Weitere Infos sowie Merkblätter erhalten Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse

Auskünfte betreffend Invalidenversicherung erteilt die IV-Stelle des Kantons Luzern

Kontakt

AHV-Zweigstelle
Stationsstrasse 4
6023 Rothenburg
Tel. 041 288 81 41
ahv-zweigstelle@rothenburg.ch

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