
Teilrevision der Ortsplanung und Bebauungsplan Hasenmoos Süd (Pistor AG) Die Pistor AG investiert in die Zukunft und möchte weiterwachsen Die Pistor AG betreibt an ihrem Standort im Gebiet Hasenmoos mehrere hochautomatisierte Warenumschlags- und Lagergebäude für Tiefkühl-, Convenience-, Kühl- und Frischeprodukte. In der Vergangenheit ist das Unternehmen stark gewachsen. Die bestehenden Raumreserven sind fast aufgebraucht und das Areal nach innen verdichtet. Für die nächsten Jahre plant die Pistor AG verstärkt im Bereich Care-Versorgung (z.B. Spital) zu investieren. Dazu benötigt das Unternehmen zusätzliche Lager- und Logistikflächen im Gebiet Hasenmoos Süd. Damit das geplante Projekt realisiert werden kann, ist eine Einzonung von rund 31'700m2 und der Erlass eines Bebauungsplans nötig. Die Rothenburger Bevölkerung sowie vom Bauvorhaben betroffene Personen/Unternehmungen/Verbände usw. konnten sich mittels Mitwirkungsverfahren zu den Entwürfen der Teilrevision der Ortsplanung und des Bebauungsplans Hasenmoos Süd (mit Umweltverträglichkeitsbericht) schriftlich äussern, davon machten 15 Parteien Gebrauch. Im Verlauf des Jahres 2021 wurden aufgrund einer ersten Rückmeldung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern (BUWD) die Unterlagen überarbeitet und nochmals eingereicht. Die Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren sowie das Ergebnis aus der kantonalen Vorprüfung wurden soweit möglich in den Unterlagen der öffentlichen Auflage berücksichtigt. Die Änderungen des Zonenplans sowie der Bebauungsplan Hasenmoos Süd lagen vom 7. Juni bis 6. Juli 2022 öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage sind vier Einsprachen eingereicht worden, welche in der Zwischenzeit alle gütlich erledigt werden konnten. Die Rothenburger Stimmberechtigten haben am 12. März 2023 dem Bebauungsplan Hasenmoos Süd (Pistor AG) und der damit verbundenen Teilrevision der Ortsplanung zugestimmt. Der Gemeinderat dankt der Stimmbevölkerung für die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen. Die von den Stimmberechtigten beschlossenen Planungsinstrumente werden nun dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung eingereicht. Nach der Genehmigung des Regierungsrats kann die Grundeigentümerin im Rahmen der Bestimmungen ein entsprechendes Baugesuch einreichen. |