Beschlussfassung über die Teilrevision der Ortsplanung (Haus & Hof Hermolingen)

Damit der Betrieb Hermolingen für die nächsten Jahrzehnte erfolgreich wirtschaften und sich weiterentwickeln kann, ist eine Erweiterung des bestehenden Wohnheims geplant. In der Landwirtschaftszone, wo Haus & Hof Hermolingen derzeit steht, ist eine solche nicht möglich, daher wird eine Teilrevision der Ortsplanung notwendig.

Seit 1938 besteht in Rothenburg das landwirtschaftliche Alterswohnheim Hermolingen. Es wurde gegründet mit dem Ziel, für kranke und pensionierte landwirtschaftliche Dienstboten (Knechte) ein Asyl zu schaffen. Inzwischen steht das Haus & Hof Hermolingen auch «nicht landwirtschaftlichen» Bewohnenden zur Verfügung. Massgebend ist für diese Institution die Nähe zur Landwirtschaft, so wie sie heute schon besteht. Damit der Betrieb Hermolingen für die nächsten Jahrzehnte erfolgreich wirtschaften und sich weiterentwickeln kann, ist eine Erweiterung des bestehenden Wohnheims geplant. Damit eine hohe Qualität der Erweiterung und Umgestaltung des Areals gewährleistet ist, führte die Stiftung Haus & Hof Hermolingen im Jahr 2021 einen Projektwettbewerb durch. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs ist Grundlage für die Ausscheidung einer Zone für öffentliche Zwecke (OE) mit klar auf das Projekt zugeschnittenen Bestimmungen für die Teilrevision der Ortsplanung.

Zone für öffentliche Zwecke
Unter Berücksichtigung aller übergeordneten Interessen und Rahmenbedingungen wird die Teilparzelle Nr. 534, Grundbuch Rothenburg, der Zone für öffentliche Zwecke (OE) zugewiesen. Die Teilzonenplanänderung ermöglicht es, das Gebiet mit einer qualitativ wertvollen und zweckmässigen Dichte zu überbauen. Damit wird dem Ziel des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes, künftig möglichst wenig Kulturland zu überbauen, trotz Einzonung Rechnung getragen. Für eine hochwertige Gestaltung des Siedlungsrands wurde ein Umgebungsplan erarbeitet, welcher den aktuellen Anforderungen an die Eingliederung in Landschaft und Biodiversität gerecht wird. Verschiedene Verweilorte rund um den Hof und die Gartenanlagen ergänzen den Anbau und fügen sich nahtlos in die landwirtschaftliche Umgebung ein.

Erhalt des Betriebs und minimaler Flächenbedarf
Die Teilzonenplanänderung Haus & Hof Hermolingen ermöglicht einerseits die Erweiterung des bestehenden Betriebs und sichert andererseits die nötige Qualität in Architektur, Umgebung, Erschliessung und Freiraum. Mit der Erhaltung und Erweiterung eines bestehenden Betriebs und dem auf das Minimum reduzierten Flächenbedarf entspricht die Planung den Zielen des Gemeinderats.

Die Bevölkerung von Rothenburg hat an der Urnenabstimmung vom 22. Oktober 2023 der Teilrevision der Ortsplanung (Haus & Hof Hermolingen) mit 93% zugestimmt. Hier finden Sie die kompletten Abstimmungsresultate.

Dokumente

Name
Bau- und Zonenreglement Hermolingen Download 0 Bau- und Zonenreglement Hermolingen
Bodenbericht Hermolingen Download 1 Bodenbericht Hermolingen
Lärmgutachten, Rahmenbedingungen Lärmschutz Download 2 Lärmgutachten, Rahmenbedingungen Lärmschutz
Modellfotos Hermolingen Download 3 Modellfotos Hermolingen
Parkplatzberechnung Hermolingen Download 4 Parkplatzberechnung Hermolingen
Planungsbericht Download 5 Planungsbericht
Reservation Kompensationsfläche Hermolingen Download 6 Reservation Kompensationsfläche Hermolingen
Richtprojekt Download 7 Richtprojekt
Stellungnahme LuzernPlus Download 8 Stellungnahme LuzernPlus
Strategieplanung Stiftung Haus & Hof Hermolingen Download 9 Strategieplanung Stiftung Haus & Hof Hermolingen
Teilzonenplan Hermolingen Download 10 Teilzonenplan Hermolingen
Vorprüfungsbericht Download 11 Vorprüfungsbericht
Änderung Beurteilungsbericht Jury Download 12 Änderung Beurteilungsbericht Jury