Haupinhalt

Zahlungstermin Steuern 2024

18. November 2024

Zahlungstermin Steuern 2024

Die provisorischen Staats- und Gemeindesteuern 2024 werden am 31. Dezember 2024 zur Zahlung fällig.

In diesen Tagen werden die Verfallsanzeigen (Kontoauszüge) 2024 zugestellt. Die Verfallsanzeigen werden erst ab einem Ausstand von über Fr. 1'000 aufbereitet und dienen dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und einen aktuellen Einzahlungsschein zuzustellen. Die Verfallsanzeige gilt nicht als Mahnung.

Bei Zahlungsschwierigkeiten können bei der Abteilung Steuern Zahlungsabkommen beantragt werden.


Zinssätze 2025

Die Zinssätze wurden für das Jahr 2025 vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:
Positiver- und negativer Ausgleichszins       0.75 % (bisher 1.25 %)
Verzugszins                                                           4.50 % (bisher 4.75 %)


Einzahlungsschein 2025

Einzahlungsscheine für die Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2025 können bei der Abteilung Steuern telefonisch, per Mail oder über unsere Homepage bestellt werden. Mit der Steuererklärung 2024 (Versand Februar 2025) wird zudem automatisch ein Blanko-Einzahlungsschein für die Staats- und Gemeindesteuern 2025 zugestellt. Wir bitten Sie, laufende Daueraufträge auf die neue Referenznummer anzupassen, damit die Vorauszahlungen im korrekten Steuerjahr verbucht werden.

 

Steuern
Stationsstrasse 4
6023 Rothenburg

Telefon       041 288 81 31
E-Mail          steuern@rothenburg.ch
www.rothenburg.ch

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