
News aus der Abteilung Steuern
Zahlungstermin Steuern 2023
Die provisorischen Staats- und Gemeindesteuern 2023 werden am 31. Dezember 2023 zur Zahlung fällig.
In diesen Tagen werden die Verfallsanzeigen (Kontoauszüge) 2023 zugestellt. Die Verfalls-anzeigen werden erst ab einem Ausstand von über Fr. 1'000.00 aufbereitet und dienen dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und einen aktuellen Einzahlungsschein zuzustellen. Die Verfallsanzeige gilt nicht als Mahnung.
Bei Zahlungsschwierigkeiten können bei der Abteilung Steuern Zahlungsabkommen beantragt werden.
Zinssätze 2024
Die Zinssätze wurden für das Jahr 2024 vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:
Positiver- und negativer Ausgleichszins 1.25 % (bisher 0.0 %)
Verzugszins 4.75 % (bisher 3.5 %)
Einzahlungsschein 2024
Einzahlungsscheine für die Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2024 können bei der Abteilung Steuern telefonisch, per Mail oder über unsere Homepage bestellt werden. Mit der Steuererklärung 2023 (Versand Februar 2024) wird zudem automatisch ein Blanko-Einzahl-ungsschein für die Staats- und Gemeindesteuern 2024 zugestellt. Wir bitten Sie, laufende Daueraufträge auf die neue Referenznummer anzupassen, damit die Vorauszahlungen im korrekten Steuerjahr verbucht werden.
Steuern
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6023 Rothenburg
Telefon 041 288 81 31
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