Arbeitsamt
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde einer Revision unterzogen. Diese beinhaltet u.a. den Wegfall der Gemeindearbeitsämter wie diese der Kantons Luzern noch kennt. Per 1. April 2021 übernimmt das RAV Emmen die Aufgaben des Gemeindearbeitsamtes bzw. die Erstanmeldung der stellensuchenden Personen. Wann, wie und wo melden Sie sich neu an zur Arbeitsvermittlung? Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Emmen an. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung. Am besten vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstanmeldegespräch unter: RAV Emmen, Tel. 041 209 10 90 Nehmen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:
Ihre Vorteile Informieren Sie sich bereits unter www.arbeit.swiss. Sie können Ihre Anmeldung schon bald elektronisch vornehmen. Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche. Wir weisen Sie zudem auf das E-Learning hin. Dieses informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten: https://wira-elearning.ch
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