Wegzug
Zuständiges Amt: Ressort Dienstleistungen Zuständiger Bereich: Einwohnerdienst Verantwortlich: Leber, Nick Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei unserem Einwohnerdienst abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung ist gratis. Bei der Abmeldung via eUmzug senden wir Ihren Heimatschein per Post direkt an Ihre neue Wohngemeinde. Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur persönlich am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Rothenburg anerkennen Sie die Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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