Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständiger Bereich: Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Emmen Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Die KESB Kreis Emmen stellt Bestätigungen aus, ob die Handlungsfähigkeit im Rahmen von erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen eingeschränkt ist. Zuständigkeitshalber kann die KESB Kreis Emmen nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Emmen, Neuenkirch, Rain und Rothenburg Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen. Eine Bestätigung kostet Fr. 23.00 und kann bei der KESB Kreis Emmen bestellt werden.
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