Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 wurde die öffentliche Hand verpflichtet, den Teil der Pflegekosten zu übernehmen, der nicht durch die obligatorische Krankenversicherung sowie den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner und den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger der Spitex abgedeckt ist.

Die Gemeinde Rothenburg ist zuständig, wenn die betroffenen Personen ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Rothenburg haben. Die Heime und Spitexorganisationen melden der Abteilung Gesellschaft und Soziales den Heimeintritt der Bewohnerin / des Bewohners bzw. der Kundin / des Kunden per E-Mail (soziales@rothenburg.ch). Nach der Überprüfung des Wohnsitzes wird der Leistungserbringerin / dem Leistungserbringer bei Zuständigkeit innert nützlicher Frist die Kostengutsprache erteilt.

Die Heime / Spitex-Organisationen senden uns einmal pro Monat eine Sammelrechnung, auf der die Bewohner / Bewohnerinnen bzw. Kunden / Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind. Die Sammelrechnungen werden überprüft und innert 30 Tagen beglichen.

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