Beiträge an Jugendsportförderung/Jugendbetreuung
Zuständiges Amt: Ressort Dienstleistungen Zuständiger Bereich: Soziales und gesellschaftliche Integration Verantwortlich: Lohri, Severin Für die Erlangung der Beiträge an die Jugendsportförderung/Jugendbetreuung ist jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember ein Gesuch zusammen mit einer aktuellen Liste der aktiven Vereinsmitglieder bis zum 18. Altersjahr und mit Wohnsitz in Rothenburg einzureichen. Für die Einreichung der Gesuche sind die Vereine zuständig. Von unserer Seite her erfolgt keine Mitteilung/Aufforderung. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Rothenburg anerkennen Sie die Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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