Zuzug
Zuständiges Amt: Ressort Dienstleistungen Zuständiger Bereich: Einwohnerdienst Verantwortlich: Leber, Nick Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen seit dem Zuzug beim Einwohnerdienst anmelden. Sollte eine persönliche Anmeldung nicht möglich sein, können Sie sich entweder via eUmzug oder mit dem Formular via Online-Schalter anmelden. Falls Ihre bisherige Wohngemeinde den eUmzug anbietet, können Sie sich in einem Schritt ab- und in Rothenburg neu anmelden. Falls Ihre bisherige Wohngemeinde den eUmzug noch nicht anbietet, können Sie sich in Rothenburg via Online-Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Sobald wir im Besitz aller benötigten Unterlagen sind, senden wir Ihnen den Schriftenempfangsschein zu. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, welche zurück in die Schweiz ziehen, müssen ihre Schriften bei der jeweiligen Botschaft abholen und können eUmzugCH leider nicht nutzen.
Sobald wir im Besitz der nötigen Unterlagen sind, werden wir die Adressänderung dem Amt für Migration des Kantons Luzern mitteilen. Ausländerinnen und Ausländer, welche neu in die Schweiz ziehen, müssen sich beim Einwohnerdienst persönlich anmelden. Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis der Krankenkasse vorzulegen. Falls Sie einen oder meherere Hunde besitzen. Finden Sie hier die entsprechenede Vorgehensweise. Preis: 35.00 Fr. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Rothenburg anerkennen Sie die Nutzungsbedingungen. Der Schutz Ihrer Persönlichkeit ist uns wichtig. Aus diesem Grund werden die Daten verschlüsselt übermittelt (Datenschutz).
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