Beiträge an Jugendsportförderung/Jugendbetreuung

Für die Erlangung der Beiträge an die Jugendsportförderung/Jugendbetreuung ist jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember ein Gesuch zusammen mit einer aktuellen Liste der aktiven Vereinsmitglieder bis zum 18. Altersjahr und mit Wohnsitz in Rothenburg einzureichen.

Für die Einreichung der Gesuche sind die Vereine zuständig. Von unserer Seite her erfolgt keine Mitteilung/Aufforderung.

Zugehörige Objekte