Gemeindeversammlung
Ort
Chärnshalle Rothenburg6023 Rothenburg
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und fünf Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeinde Rothenburg den politischen Wohnsitz gesetzlich geregelt haben.
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Dokumente
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2013-002_00_Botschaft.pdf | Download | 0 | 2013-002_00_Botschaft.pdf |
2013-002_00_GV-Anschlag_Traktanden.pdf | Download | 1 | 2013-002_00_GV-Anschlag_Traktanden.pdf |
2013-002_00_Laufende_Rechnung_Detail.pdf | Download | 2 | 2013-002_00_Laufende_Rechnung_Detail.pdf |
2013-002_00_Bestandesrechnung_Detail.pdf | Download | 3 | 2013-002_00_Bestandesrechnung_Detail.pdf |
2013-002_00_Ergebnisse.pdf | Download | 4 | 2013-002_00_Ergebnisse.pdf |