Gemeindeversammlung
Ort
Chärnshalle Rothenburg6023 Rothenburg
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Rothenburg begründet und gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.
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Dokumente
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Anschlag | Download | 0 | Anschlag |
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