Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Rothenburg im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Es steht dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.
Aufgaben: | - Kenntnisnahme/Genehmigung politische Kontrolle und Steuerung sowie Politische Planung
- Sach- und Kreditgeschäfte
- Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder)
- Erlass von Reglementen
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Kompetenzen: | Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern. |
Voraussetzungen: | Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Rothenburg begründet und gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben. |
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