Die Gemeindeversammlung besteht aus den stimmberechtigten Einwohner/innen und ist die Legislative bzw. das oberste Organ der Gemeinde. Alljährlich finden in Rothenburg im Frühjahr (Rechnungsablage) und im Herbst (Budget) die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt. Es steht dem Gemeinderat frei, nach Bedarf eine oder mehrere ausserordentliche Gemeindeversammlung/en während des Jahres anzuordnen.

Kontakt

Gemeindeschreiberin Manuela Lischer
gemeindeschreiber@rothenburg.ch

Ort

Chärnshalle Rothenburg
6023 Rothenburg

Aufgaben

  • Kenntnisnahme/Genehmigung politische Kontrolle und Steuerung sowie Politische Planung
  • Sach- und Kreditgeschäfte
  • Wahlgeschäfte (z.B. Urnenbüromitglieder)
  • Erlass von Reglementen

Kompetenzen

Die Kompetenzen ergeben sich aus den Aufgaben und dem Gemeindegesetz des Kantons Luzern.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind die stimmfähigen Schweizerbürgerinnen und -bürger, die fünf Tage vor der Gemeindeversammlung ihren Wohnsitz in Rothenburg begründet und gesetzlich geregelt sowie das 18. Altersjahr vollendet haben.

Nächste Versammlungen

Datum Sitzung

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Datum Sitzung