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| Urnenstandort |
Urnenbüro Gemeindehaus, Stationsstrasse 4, 6023 Rothenburg |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag, 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - zusammen mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimmkuvert eingesandt wurde,
- die briefliche Stimmabgabe ohne Beilage des Stimmrechtsausweises erfolgte oder der Stimmrechtsausweis nicht vom Stimmenden unterschrieben ist,
- für die gleiche Abstimmung oder Wahl mehrere nicht gleichlautende Stimm- oder Wahlzettel im amtlichen Stimmkuvert sind,
- das amtliche Stimmkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben.
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| Kontakt |
kanzleidienste@rothenburg.ch |
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