Kanton Luzern hebt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe auf
Aufgrund der grösseren Regenmengen der letzten Tage und den kühleren Seit Montag fielen in weiten Teilen des Kantons Luzern 30-40 mm Regen. Der Oberboden konnte die Feuchtigkeit aufnehmen. Aufgrund des niederschlagsarmen Frühlings ist die Gefahr von Waldbränden noch nicht definitiv gebannt; sie hat sich aber merklich entschärft. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat in Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und mit den Zentralschweizer Kantonen beschlossen, das Feuerverbot aufzuheben und die Gefahrenstufe 4 «gross» auf Gefahrenstufe 2 «mässig» zurückzustufen. Sorgfältiger Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Die Bevölkerung wird weiterhin aufgefordert, sorgfältig mit Feuern im Freien umzugehen. Aus diesem Grund werden folgende Verhaltensregeln dringend empfohlen: keine brennenden Raucherwaren und Streichhözer wegwerfen fest eingerichtete Feuerstellen benutzen bei starkem Wind wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen Feuer nie unbeaufsichtigt lassen Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass auch Glut erloschen ist
Regeln wurden weitgehend eingehalten Das absolute Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (50 m) war im Kanton Luzern am 21. April 2020 erlassen worden. Das Verbot stiess bei der Bevölkerung auf grosses Verständnis. Die Regeln wurden weitgehend eingehalten und es gab erfreulicherweise keine grösseren Brände. Die verantwortlichen Personen danken der Bevölkerung für das kooperative Verhalten und das Verständnis. Alle relevanten Informationen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) www.lawa.lu.ch und auf www.waldbrandgefahr.ch aufgeschaltet.
Kontakt Miguel Zahner Dienststelle Landwirtschaft und Wald Abteilung Wald, Fachspezialist Schutzwald Telefon: 041 485 88 68 miguel.zahner@lu.ch
Datum der Neuigkeit 21. Apr. 2020
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