Haupinhalt

Wann, wie und wo melden Sie sich zur Arbeitsvermittlung an?

Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung bzw. Arbeitslosenentschädigung frühzeitig über https://www.job-room.ch/aav an.

Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Datum Ihrer Anmeldung.

Zum ersten Gespräch im RAV nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • Amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerschein)
  • Ausländerausweis
  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag vom letzten Arbeitgeber
  • aktueller Lebenslauf

Ihre Vorteile

Informieren Sie sich bereits vorgängig unter www.arbeit.swiss

Beginnen Sie sofort nach einer Kündigung mit der Stellensuche. Wir weisen Sie zudem auf das E-Learning hin. Dieses informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten: https://wira-elearning.ch

Falls Sie Hilfe beim Ausfüllen von Unterlagen benötigen, helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Gesellschaft und Soziales der Gemeinde Rothenburg gerne weiter.
(Tel. 041 288 81 41, soziales@rothenburg.ch)

 

Kontakt

RAV Emmen
Gerliswilstrasse 17
6020 Emmenbrücke
Tel. 041 209 10 90
Mail rav-emmen@was-luzern.ch
Website RAV Emmen